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IN Judgment · Karnataka High Court ·

GST-Prüfer darf die daraus resultierende Steuerforderung nicht selbst festsetzen, entscheidet Karnataka HC

Zusammenfassung

Amit Engineering Works, deren GST-Unterlagen für das FY 2017-18 geprüft worden waren, focht eine Forderung an, über die derselbe Beamte entschieden hatte, der die Prüfung durchgeführt hatte. Der Karnataka High Court entschied, dass der prüfende Beamte nicht zugleich als entscheidende Behörde tätig sein darf, hob die Forderung auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an einen anderen Beamten.

Was das für Sie bedeutet

Unternehmen, gegen die prüfungsbasierte GST-Forderungen erhoben werden, können Einwände erheben, wenn derselbe Beamte, der sie geprüft hat, auch den Bescheid erlässt.

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Übersetzung unserer englischen Zusammenfassung. Bei Abweichungen gilt die englische Fassung.

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