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IN Notification · CBDT ·

CBDT führt Rule 189A und Form 112A für Verschmelzungen registrierter gemeinnütziger Organisationen ein

Zusammenfassung

Die Notification 139/2026 legt die Voraussetzungen für die Verschmelzung registrierter gemeinnütziger Organisationen nach dem Income-tax Act 2025 fest: Beide müssen dieselbe Art der Registrierung besitzen, dürfen keine unbestrittenen Steuerschulden haben und müssen zum Verschmelzungsstichtag geprüfte Abschlüsse vorlegen. Die verschmolzene Einheit darf ihre Zwecke fünf Jahre lang nicht ändern, und Form 112A ist innerhalb eines Monats nach Ablauf des Verschmelzungsmonats einzureichen.

Was das für Sie bedeutet

Trusts und NGOs, die eine Verschmelzung planen, haben nun einen klar geregelten Weg, der ihre Registrierung und Steuerbefreiung sichert.

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Übersetzung unserer englischen Zusammenfassung. Bei Abweichungen gilt die englische Fassung.

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