Zusammenfassung
Im Anschluss an die 57. Sitzung des GST Council hat das CBIC eine öffentliche Konsultation dazu eröffnet, direkte Änderungen an den automatisch befüllten Angaben zur Steuerschuld und zum ITC im GSTR-3B ab dem Zeitraum April 2027 zu unterbinden. Die Steuerschuld müsste mit GSTR-1/1A/IFF und der ITC über das Invoice Management System mit GSTR-2B übereinstimmen; Stellungnahmen sind bis zum 30. November 2026 über MyGov einzureichen.
Was das für Sie bedeutet
Steuerpflichtige müssen Fehler bereits auf Ebene von GSTR-1 und IMS korrigieren, daher sollte der Rechnungsabgleich lange vor April 2027 verschärft werden.
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Übersetzung unserer englischen Zusammenfassung. Bei Abweichungen gilt die englische Fassung.
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